Vergütungsvertrag für Artists

Stand 18.10.2026

§ 1 Vertragspartner und Gegenstand

(1) Dieser Vertrag gilt zwischen PuzzleWithFriends, Inhaber Tim Hübert, c/o IP-Management #24850, Ludwig-Erhard-Str. 18, 20459 Hamburg, Deutschland („PWF“), und dir als verifiziertem Artist („du“). Er ergänzt die Artist-Bedingungen für Werke, die du mit Preis anbietest („Verkaufswerke“), und für Packs. Wo dieser Vertrag etwas anders regelt, geht er vor.

(2) PWF ist alleiniger Anbieter und Verkäufer der Puzzles gegenüber den Spielern. Zwischen dir und den Spielern entsteht kein Vertrag. Du räumst PWF Nutzungsrechte ein und bekommst dafür eine Vergütung pro Verkauf.

(3) Du schließt den Vertrag im Studio unter „Geld verdienen“ ab. PWF speichert Version und Zeitpunkt und schickt ihn dir per Mail; diese Seite zeigt immer die aktuelle Fassung.

(4) Voraussetzungen sind ein verifiziertes Artist-Konto, ein Wohnsitz in einem Land, in dem PWF Auszahlungen anbietet, ein vollständiges Auszahlungsprofil und dass du volljährig bist. Du schließt den Vertrag für deine selbstständige künstlerische Tätigkeit ab.

§ 2 Nutzungsrechte

(1) An jedem Werk, das du einreichst und das PWF freigibt, räumst du PWF ein einfaches, weltweites Nutzungsrecht für die Dauer dieses Vertrags ein, das Werk als digitales Puzzle anzubieten und zu verkaufen. Das umfasst insbesondere:

a) das Werk zu speichern, zu vervielfältigen und im Internet und in Apps öffentlich zugänglich zu machen;

b) es für das Spiel zu bearbeiten: zuschneiden, verkleinern, in Puzzleteile zerschneiden, komprimieren, Farben umrechnen und daraus Vorschaubilder, Link-Karten und Ausschnitte zu erzeugen;

c) es Spielern zum Puzzeln bereitzustellen, allein und gemeinsam in Räumen, und zum Herunterladen für private Zwecke (Original sowie Desktop- und Handy-Hintergrund);

d) Spielern zu erlauben, ihr Puzzeln zu streamen, aufzunehmen und als Video oder Screenshot zu veröffentlichen, auch mit Einnahmen (z. B. auf Twitch oder YouTube);

e) das Werk, deinen Künstlernamen und deinen Artist-Shop für Werbung zu nutzen, für das Werk, für dich und für PuzzleWithFriends, online und offline, auch in bezahlter Werbung, auf Social Media, in Newslettern und auf Veranstaltungen;

f) Dienstleister (Hosting, Speicher, Auslieferung, Zahlungsabwicklung) im nötigen Umfang einzubinden.

(2) Exemplare, die Spieler während der Vertragsdauer bekommen haben (gekauft, gratis geholt oder über einen Code eingelöst), dürfen sie unbefristet behalten und nach (1) c) und d) nutzen, auch nach dem Ende dieses Vertrags; dafür darf PWF das Werk weiter speichern und diesen Spielern bereitstellen. Werbung, die PWF während der Vertragsdauer veröffentlicht hat, muss PWF danach nicht entfernen.

(3) Nicht umfasst ist, das Werk zum Training oder zur Verbesserung von KI-Systemen zu nutzen oder Dritten dafür zu überlassen. Das tut PWF nicht. Ebenso nicht umfasst sind gedruckte Puzzles, Merchandise und der Verkauf des Werks außerhalb von PuzzleWithFriends; dafür braucht es eine eigene Vereinbarung.

(4) Du bleibst Urheber und behältst alle übrigen Rechte. Du darfst das Werk weiterhin überall zeigen, verkaufen und anderen lizenzieren.

(5) PWF nennt dich beim Werk mit deinem Künstlernamen. In kleinen Ansichten (Kacheln, Vorschauen, Werbeformate) darf die Nennung verkürzt sein oder fehlen, wenn sie beim Werk erreichbar ist.

(6) PWF ist nicht verpflichtet, ein Werk anzubieten oder an einer bestimmten Stelle zu zeigen. Ob, wie lange und wo ein Werk im Shop steht, wie es sortiert und beworben wird, entscheidet PWF (Prüfung, Ranking, Auswahl). Die wichtigsten Kriterien für die Reihenfolge stehen in der Hilfe.

§ 3 Deine Zusicherungen

(1) Für jedes Werk sicherst du zu:

a) Du hast es selbst gemalt, gezeichnet oder fotografiert und kannst die Rechte nach § 2 einräumen; keine Rechte Dritter stehen entgegen (z. B. ausschließliche Lizenzen, Agentur- oder Verlagsverträge).

b) Es entspricht den Regeln für eigene Werke und erlaubte Bildbearbeitung in Abschnitt 4 der Artist-Bedingungen. Farbkorrekturen, Filter, Belichtungsanpassungen, Entrauschen, Schärfen und Retusche eigener Fotos sind auch mit KI erlaubt. Dazu gehört das Entfernen von Personen oder störenden Gegenständen und das Auffüllen der dabei entstandenen Stellen. Das eigene Foto und sein wesentliches Motiv müssen erhalten bleiben. Nicht erlaubt sind vollständig KI-generierte Werke, neue KI-generierte Hauptmotive, weitgehend generierte oder ersetzte Bildinhalte sowie das KI-Neuzeichnen eines Werks.

c) Bei Fotos haben erkennbare Personen eingewilligt, soweit das nötig ist, und abgebildete Werke, Marken oder Gebäude Dritter dürfen gezeigt werden.

d) Es verletzt weder Gesetze noch Rechte Dritter (Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechte).

e) Es zeigt keine Figuren, Welten, Logos oder Marken aus fremden Werken, auch nicht als Fanart, es sei denn, du hast dafür eine Lizenz des Rechteinhabers; Markennamen stehen nicht in Titel, Beschreibung oder Tags.

(2) Auf Nachfrage legst du innerhalb von 7 Tagen Nachweise vor (z. B. Skizzen, Ebenen, RAW-Dateien, Lizenzen, Einwilligungen). Erfährst du von Ansprüchen Dritter gegen eines deiner Werke, sagst du PWF sofort Bescheid.

(3) Verstößt du gegen (1), stellst du PWF von allen Ansprüchen Dritter frei und ersetzt PWF den gesamten daraus entstehenden Schaden, insbesondere Schadensersatz und Lizenzgebühren an den Rechteinhaber, Beträge aus einem angemessenen Vergleich, die Kosten der Rechtsverteidigung (Anwalt, Gericht, Gutachten) in angemessener Höhe, Erstattungen an Spieler samt Zahlungsgebühren und den Aufwand für das Entfernen. Das gilt nur dann nicht, wenn du nachweist, dass du den Verstoß nicht zu vertreten hast. Ein Werk, das nicht von dir stammt, kannst du nicht ohne Verschulden als eigenes einreichen.

(4) PWF führt die Abwehr der Ansprüche, du unterstützt PWF dabei mit allen Informationen und Unterlagen, die du hast. Bevor PWF Ansprüche anerkennt oder sich vergleicht, gibt PWF dir 7 Tage Gelegenheit zur Stellungnahme. Legst du in dieser Zeit keine überzeugenden Nachweise vor, darf PWF sich in angemessener Höhe vergleichen.

(5) Reichst du vorsätzlich ein Werk ein, das nicht von dir stammt, zahlst du für jedes solche Werk zusätzlich eine Vertragsstrafe. Ihre Höhe bestimmt PWF nach billigem Ermessen, höchstens 1.000 € je Werk; im Streitfall überprüft das zuständige Gericht die Höhe. Die Vertragsstrafe wird auf den Schadensersatz nach (3) angerechnet.

(6) Macht ein Rechteinhaber Ansprüche geltend, darf PWF ihm deinen Künstlernamen, deinen verifizierten Account und, soweit gesetzlich zulässig, deinen Namen und deine Anschrift nennen, damit er sich direkt an dich wenden kann.

(7) PWF prüft Werke im eigenen Interesse. Die Prüfung nimmt dir die Verantwortung für deine Zusicherungen nicht ab.

§ 4 Preise, Aktionen, Verschenken

(1) Den Preis von Verkaufswerken und Packs legst du im Studio in Gold fest, innerhalb der Spanne, die PWF vorgibt (zurzeit 5 bis 500 Gold in Schritten von 5). Ein neuer Preis gilt für Käufe danach.

(2) Was Gold in Euro kostet (Pakete, Plus, Rabatte und Codes auf Gold), legt PWF fest und kann es jederzeit ändern. Deine Vergütung richtet sich nach dem ausgegebenen Gold, nicht nach dem Euro-Preis (§ 5).

(3) PWF darf Verkaufswerke in Aktionen günstiger anbieten (z. B. „Artist der Woche“). Trägt PWF den Rabatt, bekommst du die Vergütung auf den vollen Preis. Aus „Artist der Woche“ kannst du dich im Studio abmelden.

(4) Kostenlos abgeben (z. B. für Gewinnspiele, aus Kulanz oder über Codes des Teams) darf PWF Verkaufswerke nur mit deiner Zustimmung im Einzelfall. Dafür gibt es keine Vergütung, ebenso nicht für deine eigenen Geschenk-Codes.

(5) Wer ein Werk bekommen hat, behält es dauerhaft, auch wenn du den Preis änderst, das Werk herausnimmst oder dieser Vertrag endet.

§ 5 Vergütung

(1) Für jedes Gold, das ein Spieler für eines deiner Verkaufswerke oder Packs tatsächlich ausgibt, bekommst du den Satz pro Gold, der beim Kauf für dich gilt. Er gilt unabhängig davon, aus welchem Paket oder Abo das Gold stammt und was es in Euro gekostet hat. Die Vergütung pro Kauf wird auf ganze Cent gerundet.

(2) Für dich gilt ein eigener Satz nach Abs. 5, solange er läuft. Sonst gilt der Satz, den PWF für das Land deines Wohnsitzes festgelegt hat (Ländersatz), und ohne Ländersatz der Standard von 2,2 Cent pro Gold. Ländersätze legt PWF nach billigem Ermessen fest, etwa um unterschiedliche Kosten für Auszahlung, Steuern und Abgaben auszugleichen. Deinen aktuellen Satz zeigt PWF im Studio.

(3) Der Satz ist ein Nettobetrag. Bist du umsatzsteuerpflichtig, zahlt PWF die gesetzliche Umsatzsteuer zusätzlich (zurzeit 7 % für die Einräumung von Urheberrechten). Maßgeblich ist deine Steuerlage beim Kauf, wie sie in deinem Auszahlungsprofil steht; Änderungen trägst du vor der nächsten Abrechnung im Studio ein. Schuldet PWF die Umsatzsteuer selbst (Reverse Charge, § 13b UStG), trägt PWF sie zusätzlich und deine Vergütung bleibt der volle Satz.

(4) Keine Vergütung gibt es für Werke, die gratis oder nur mit Code angeboten werden, für Geschenk-Codes und für Exemplare, die PWF mit deiner Zustimmung verschenkt (§ 4 Abs. 4).

(5) PWF kann dir einen höheren Satz geben, auch befristet. Einen niedrigeren Satz als den, der sonst nach Abs. 2 für dich gälte, gibt es nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung in Textform.

(6) PWF kann den Standard und die Ländersätze für die Zukunft ändern. Sie gelten dann für Käufe ab dem angekündigten Tag. Eine Senkung, die dich betrifft, kündigt PWF mindestens 30 Tage vorher in Textform an; bis dahin kannst du diesen Vertrag kündigen (§ 10).

(7) Ziehst du in ein anderes Land, trägst du das vor der nächsten Abrechnung im Studio ein. Für Käufe ab dem Umzug gilt der Satz des neuen Landes. Trägst du den Umzug zu spät ein, darf PWF diese Käufe mit dem richtigen Satz neu abrechnen und den Unterschied verrechnen. Bietet PWF im neuen Land keine Auszahlungen an, pausiert PWF den Verkauf deiner Werke (§ 9); was du bis dahin verdient hast, rechnet PWF nach § 7 ab.

§ 6 Erstattungen, Rückbuchungen, Verrechnung

(1) Wird ein Kauf erstattet oder die Zahlung, aus der das ausgegebene Gold stammt, erstattet oder zurückgebucht, entfällt die Vergütung für diesen Kauf.

(2) Geschieht das, bevor die Vergütung ausgezahlt ist, wird sie nicht ausgezahlt. Geschieht es danach, aber innerhalb von 120 Tagen nach dem Kauf, verrechnet PWF den Betrag mit deinen nächsten Vergütungen. Eine Rückzahlung verlangt PWF dafür nicht.

(3) Nimmt PWF ein Werk ohne einen Verstoß von dir aus allen Bibliotheken (Archivieren) und erstattet den Spielern das Gold, entfallen nur Vergütungen aus diesem Werk, die noch im Rückhalt liegen (§ 7 Abs. 1). Eine Verrechnung nach (2) gibt es dafür nicht.

(4) Hast du einen Verstoß gegen § 3 zu vertreten, entfällt die Vergütung aus dem betroffenen Werk vollständig. Bereits ausgezahlte Beträge daraus und alle Ansprüche nach § 3 kann PWF zurückfordern und mit allen deinen künftigen Vergütungen verrechnen.

(5) Besteht der begründete Verdacht eines solchen Verstoßes (z. B. nach einer Meldung), darf PWF die Vergütung aus dem betroffenen Werk bis zur Klärung zurückhalten, höchstens 90 Tage. Macht ein Dritter Ansprüche geltend, darf PWF darüber hinaus alle deine Vergütungen bis zur Höhe der zu erwartenden Ansprüche und Kosten zurückhalten, bis der Fall erledigt ist. Bestätigt sich der Verdacht nicht, zahlt PWF alles mit der nächsten Abrechnung aus.

§ 7 Abrechnung und Auszahlung

(1) Jede Vergütung liegt ab dem Kauf 30 Tage im Rückhalt, danach ist sie zur Auszahlung bereit.

(2) Am Monatsanfang rechnet PWF alle bereiten Vergütungen ab und überweist sie auf das Konto aus deinem Auszahlungsprofil, sobald zusammen mindestens 20 € erreicht sind; kleinere Beträge wandern in den nächsten Monat. Nach dem Ende dieses Vertrags zahlt PWF den Rest nach dem Rückhalt auch unter 20 € aus.

(3) Abgerechnet wird per Gutschrift (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG): PWF stellt die Gutschrift aus, du schreibst keine Rechnung. Bist du umsatzsteuerpflichtig, weist die Gutschrift die Umsatzsteuer zusätzlich zur Vergütung aus.

(4) Einwände gegen eine Abrechnung musst du innerhalb von 6 Wochen nach Zugang in Textform erheben, sonst gilt sie als genehmigt. Darauf weist PWF in jeder Abrechnung hin. Dein gesetzlicher Anspruch auf Auskunft bleibt unberührt.

(5) Deine Auszahlungsdaten müssen stimmen; ändern kannst du sie nur im Studio. Nach einer Änderung zahlt PWF 7 Tage lang nicht an das neue Konto aus. Passen Name und IBAN bei der Empfängerüberprüfung der Bank nicht zusammen, ruht die Auszahlung, bis du die Daten korrigierst. Folgen falscher Angaben von dir trägst du.

(6) Ansprüche aus diesem Vertrag kannst du nur mit Zustimmung von PWF an Dritte abtreten; § 354a HGB bleibt unberührt.

§ 8 Steuern und Abgaben

(1) Für deine Steuern und Abgaben bist du selbst verantwortlich, auch für die richtige Angabe deines Steuerstatus (Kleinunternehmer oder umsatzsteuerpflichtig). Änderungen trägst du vor der nächsten Abrechnung im Studio ein. Folgen falscher Angaben trägst du.

(2) Die Künstlersozialabgabe auf deine Vergütung zahlt PWF selbst; sie wird nicht von deiner Vergütung abgezogen.

(3) Muss PWF nach dem Gesetz Steuern von deiner Vergütung einbehalten (z. B. Quellensteuer bei einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands), zahlt PWF dir den Rest aus und führt den Einbehalt für dich ab. Legst du eine Freistellung vor oder liegen die Voraussetzungen vor, unter denen nichts einbehalten werden muss, behält PWF nichts ein. Deinen Wohnsitz weist du dafür auf Nachfrage nach.

(4) Zahlt PWF in einer anderen Währung oder in ein Land außerhalb des SEPA-Raums aus, trägst du die Kosten der Umrechnung und Überweisung.

§ 9 Pausieren und Sperren

(1) PWF darf den Verkauf deiner Werke ganz oder teilweise pausieren oder dein Artist-Konto sperren, wenn du gegen diesen Vertrag, die Artist-Bedingungen oder Gesetze verstößt, ein begründeter Verdacht darauf besteht oder es rechtlich geboten ist. PWF nennt dir den Grund in Textform. Du kannst widersprechen; ein Mensch prüft den Widerspruch.

(2) Während einer Pause zahlt PWF bereits verdiente Vergütungen weiter aus, außer bei einem Verstoß nach § 3 (dann § 6 Abs. 4 und 5). Während einer Sperre ruhen die Auszahlungen, bis der Fall geklärt ist.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag läuft unbefristet.

(2) Du kannst jederzeit kündigen, im Studio oder in Textform; die Kündigung wirkt sofort. Deine Verkaufswerke stellst du dabei auf gratis oder „Nur mit Code“ um, sonst nimmt PWF sie aus dem Shop. Packs gehen offline.

(3) PWF kann mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen, aus wichtigem Grund fristlos, insbesondere wenn du ein Werk einreichst, das nicht von dir stammt, oder bei wiederholten Verstößen gegen § 3. PWF nennt dir den Grund.

(4) Nach dem Ende behalten Spieler ihre Exemplare (§ 2 Abs. 2). Offene Vergütungen rechnet PWF nach dem Rückhalt ab (§ 7 Abs. 2), Verrechnungen nach § 6 bleiben möglich, Ansprüche nach § 3 bestehen weiter. Dein Auszahlungsprofil löscht PWF nach der letzten Auszahlung; Abrechnungen bewahrt PWF auf, solange das Steuer- und Handelsrecht es verlangt.

(5) Die Artist-Bedingungen (Gratis-Werke, Artist-Shop, Geschenk-Codes) gelten unabhängig davon weiter.

§ 11 Haftung

(1) PWF haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet PWF nur, wenn es eine wesentliche Vertragspflicht verletzt (eine Pflicht, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die du vertrauen darfst, z. B. die Zahlung der Vergütung), und nur für den vorhersehbaren, typischen Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

(3) PWF schuldet keine bestimmten Verkaufszahlen, keine bestimmte Platzierung und keine ununterbrochene Verfügbarkeit der Plattform.

§ 12 Änderungen

(1) PWF kann diesen Vertrag für die Zukunft ändern, etwa bei neuen Funktionen, geänderter Rechtslage oder geänderten Abläufen. PWF kündigt Änderungen mindestens 30 Tage vorher in Textform an (per Mail und im Studio) und sagt, was sich ändert.

(2) Bis zum angekündigten Tag kannst du kündigen. Kündigst du nicht, gelten die Änderungen ab diesem Tag. Darauf weist PWF in der Ankündigung hin.

(3) Einen niedrigeren Satz nur für dich (§ 5 Abs. 5) und weitere Nutzungsrechte als in § 2 gibt es nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bist du Kaufmann oder hast du keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist Gerichtsstand der Sitz von PWF.

(2) Erklärungen nach diesem Vertrag genügen in Textform, z. B. per Mail an die Adresse deines Kontos bzw. an [email protected].

(3) Wie PWF deine Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung. Dein Auszahlungsprofil speichert PWF verschlüsselt und zeigt es nur gekürzt an.

(4) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.

(5) Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Die englische Fassung ist eine Übersetzung.